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AGB

I. Leistungen von opika24

opika24 vermittelt Haushaltshilfen und Betreuungskräfte für die Alltagsbegleitung im eigenen Zuhause. Vermittlungsgegenstand ist ein Vertrag über haushaltsnahe Dienstleistungen für Personen die Unterstützung benötigen. Die Leistungen werden durch Mitarbeiter von Kooperationspartnern erbracht. Bei den Kooperationspartnern handelt es sich um Dienstleistungsunternehmen aus den osteuropäischen EU- Beitrittsländern, welche ihr angestelltes Personal zu den entsprechenden Familien entsenden. opika24 beschäftigt selbst keine Haushaltshilfen oder Betreuungskräfte. Vertragsverhältnisse über haushaltsnahe Dienstleistungen können deshalb ausschließlich zwischen den Auftraggebern (meist Pflegebedürftigen bzw. deren Familien) und den Kooperationspartnern begründet werden. opika24 übernimmt die Vertragsverhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Kooperationspartnern. Nach dem Abschluss des Vertrages werden dem Auftraggeber verfügbare Betreuer vorgeschlagen und deren Anreise abgestimmt. Während der Dauer des Vertrages übernimmt opika24 die Koordination der Betreuung mit dem Ziel, eine durchgehende Betreuung zu gewährleisten. Ferner steht opika24 dem Pflegebedürftigen - soweit gewünscht und notwendig- während der gesamten Laufzeit des begründeten Vertragsverhältnisses freiwillig -ohne dass dadurch ein Rechtsanspruch begründet wird, als Ansprechpartner zur Verfügung. Der Vermittler ist bevollmächtigt, im Namen des Dienstleisters Art und Umfang der vereinbarten Betreuung anzupassen, wenn die Sachlage dies im Laufe des Vertragsverhältnisses erfordert. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle Informationen, die für die Durchführung des Vermittlungsauftrages erforderlich sind, wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Der Vermittlungsauftrag an opika24 ist keine Garantie für das Zustandekommen des erwünschten Vertrages.

II. Vergütung

Die Höhe der Provision liegt im Ermessen des Vermittlers. Der Vermittler stellt seine Provision dem Pflegeunternehmen in Rechnung. Im Falle einer Kündigung des Vertrages, stehen dem Vermittler die Vergütung weiterhin zu. Dies geschieht so lange, wie die von ihm vermittelten Kunden durch das Pflegeunternehmen betreut werden und die Kunden die Rechnungen zahlen.

III. Haftung

opika24 übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch den vermittelten Dienstleister, bzw. dessen Arbeitnehmern entstanden ist. Insbesondere liegt die Weitergabe von feuerbetriebenen Fahrzeugen an die entsendeten Mitarbeiter, in der Eigenverantwortung des Überlassers. Leistungsstörungen, die von opika24 nicht zu vertreten sind, müssen direkt mit dem osteuropäischen Unternehmen geklärt werden. opika24 wird den Pflegebedürftigen bzw. dessen Familie dabei freiwillig unterstützen. Die Richtigkeit der Angaben in den Personalvorschlägen, wird durch opika24 nach bestem Gewissen geprüft, können jedoch nicht in all ihren Punkten gewährleistet werden.

IV. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Der Vermittlungsauftrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat eine Mindestlaufzeit von 4 Wochen. Er endet durch Kündigung oder Tod des Pflegebedürftigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Leistungsvergütung ist 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum 15. eines Abrechnungsmonat für den laufenden Monat

V. Widerrufsrecht

Unser Vertragspartner kann seine schriftliche Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form widerrufen.

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